Kleinunternehmerpauschalierung 2025 für Führer:innen!
- Gerald Daxner

- 23. Apr.
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 19. Mai

Einfach erklärt und praxisnah
Als Führer:in bist du nicht nur in den Bergen unterwegs, sondern auch unternehmerisch tätig. Gerade im steuerlichen Bereich kann es sinnvoll sein, einfache Lösungen zu nutzen. Eine davon ist die Kleinunternehmerpauschalierung, die auch ab dem Kalenderjahr 2025 eine interessante Option darstellt.
Was bedeutet Kleinunternehmerpauschalierung?
Bei der Kleinunternehmerpauschalierung wird der Gewinn nicht durch das Sammeln aller tatsächlichen Ausgaben ermittelt, sondern vereinfacht berechnet. Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen deinen Betriebseinnahmen und pauschal angesetzten Betriebsausgaben.
Das spart Zeit und reduziert den administrativen Aufwand erheblich.
Die wichtigsten Eckpunkte ab 2025
Als Bergführerin fällst du unter die Dienstleistungsbetriebe.
Für diese gilt:
Die pauschalen Betriebsausgaben betragen 20 Prozent der Betriebseinnahmen. Allerdings ist dieses Pauschale ab der Veranlagung 2025 mit maximal 11.000 Euro pro Jahr gedeckelt.
Zusätzlich zur Pauschale kannst du weitere Ausgaben gewinnmindernd berücksichtigen. Dazu zählen insbesondere die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe sowie der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrages.
Seit einigen Jahren können außerdem das Arbeitsplatzpauschale sowie 50 Prozent der Kosten für eine nicht übertragbare Wochen-, Monats- oder Jahreskarte (zum Beispiel ein Klimaticket) abgesetzt werden, sofern eine betriebliche Nutzung glaubhaft gemacht werden kann.
Eine Besonderheit gibt es bei Reise- und Fahrtkosten: Wenn du diese deinen Kundinnen und Kunden in gleicher Höhe weiterverrechnest, vermindern sie zwar die Bemessungsgrundlage für die pauschalen Betriebsausgaben, können aber dennoch in tatsächlicher Höhe als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Beispiel aus der Praxis
Ein Beispiel verdeutlicht die Berechnung:
Bei einem Jahresumsatz von 55.000 Euro ergeben sich pauschale Betriebsausgaben von 11.000 Euro.
Hinzu kommen etwa ein Arbeitsplatzpauschale von 1.200 Euro,
50 Prozent eines Klimatickets in Höhe von 650 Euro
sowie Sozialversicherungsbeiträge von 6.000 Euro.
Der Gewinn aus der Bergführertätigkeit beträgt damit 36.150 Euro.
Nach Abzug des Gewinnfreibetrages von 15 Prozent (hier 4.950 Euro) ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von 31.200 Euro.
Die darauf entfallende Einkommensteuer beträgt in diesem Beispiel rund 2.187 Euro.

Für wen ist die Pauschalierung sinnvoll?
Ob sich die Kleinunternehmerpauschalierung lohnt, hängt stark vom Einzelfall ab. Sie ist vor allem dann attraktiv, wenn deine tatsächlichen Ausgaben eher niedrig sind. Hast du hingegen hohe Kosten, etwa für Ausrüstung, Reisen oder Fortbildungen, kann die klassische Einnahmen-Ausgaben-Rechnung günstiger sein.
Ein Vergleich lohnt sich daher immer.
Wechsel der Methode
Die Pauschalierung kann grundsätzlich frei gewählt werden, es besteht keine dauerhafte Bindung. Allerdings gilt: Wenn du von der Pauschalierung zur vollständigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wechselst, kannst du erst nach drei Jahren wieder zur Pauschalierung zurückkehren.
Weniger Bürokratie als großer Vorteil
Ein wesentlicher Vorteil der Kleinunternehmerpauschalierung liegt im reduzierten Verwaltungsaufwand. Es bestehen keine Verpflichtungen zur Abgabe von
Umsatzsteuervoranmeldungen oder einer Umsatzsteuerjahreserklärung. Auch die Aufzeichnungspflichten sind deutlich geringer.
Das bedeutet für dich mehr Zeit für deine eigentliche Tätigkeit in den Bergen.
Umsatzgrenzen im Blick behalten
Als Kleinunternehmerin darfst du einen Jahresumsatz von bis zu 55.000 Euro erzielen. Eine Überschreitung um bis zu 10 Prozent ist möglich, das heißt bis maximal 60.500 Euro bleibst du im laufenden Jahr noch Kleinunternehmerin.
Wird diese Grenze jedoch überschritten, wird ab jener Rechnung, mit der die Grenze überschritten wird, Umsatzsteuer fällig. Zudem musst du in diesem Fall Umsatzsteuervoranmeldungen und eine Jahresumsatzsteuererklärung abgeben. Im darauffolgenden Jahr bist du jedenfalls umsatzsteuerpflichtig.
Fazit
Die Kleinunternehmerpauschalierung ist für viele Führer:innen eine einfache und zeitsparende Möglichkeit der Gewinnermittlung. Sie reduziert den bürokratischen Aufwand und kann steuerlich vorteilhaft sein. Dennoch sollte immer individuell geprüft werden, ob diese Form der Gewinnermittlung zur eigenen Situation passt.
Der Beitrag wurde nach Angaben von Brigitta Promberger erstellt, Steuerberaterin und Unternehmensberaterin in Linz.
Falls Du Fragen hast melde dich gerne direkt bei Ihr : stbbripro@outlook.com
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