ALLGEMEINE INFO
ALLGEMEINE
GESCHÄFTS
BEDINGUNGEN
Des Oö. Berg- und Schiführerverband (bergsport.oberösterreich)
Für alle Veranstaltungen, Ausbildungen, Empfehlungen, Informationen und Verkauf
unabhängig ob diese entgeltlich oder unentgeltlich sind.
Offenlegung
Der Oö. Berg- und Schiführer Verband ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts.
Er wurde auf gesetzlicher Grundlage eingerichtet und nimmt im Rahmen der staatlich übertragenen Selbstverwaltungsaufgaben öffentliche und standesrechtliche Funktionen wahr. Dazu zählen insbesondere die Wahrung der Interessen des Berufsstandes, die Sicherstellung fachlicher Standards sowie die Mitwirkung an Ausbildung und Qualitätssicherung.
Der Verband handelt dabei im öffentlichen Interesse und unterliegt der Aufsicht des Amtes der oö. Landesregierung (AOÖLR).
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen des Oö. Berg- und Schiführerverbandes (im Folgenden „Verband“) gegenüber Mitgliedern und Nichtmitgliedern, insbesondere für:
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Veranstaltungen, Kurse, Schulungen und Führungen
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Informations- und Empfehlungsleistungen
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den Verkauf von Waren und Dienstleistungen
Der Verband ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, erfolgen Leistungen im Rahmen der satzungsgemäßen Verbandszwecke.
2. Vertragsabschluss
Die Darstellung von Leistungen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
Ein Vertrag kommt durch die Anmeldung des Teilnehmers bzw. den Kauf und die entsprechende Bestätigung durch den Verband zustande.
Der Verband ist berechtigt, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Teilnahme- und Nutzungsvoraussetzungen
Teilnehmer und Nutzer erklären ausdrücklich:
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körperlich und gesundheitlich geeignet zu sein,
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über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Ausrüstung zu verfügen,
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selbstständig Risiken einschätzen und Entscheidungen treffen zu können.
Der Verband ist berechtigt, Personen aus Sicherheitsgründen ganz oder teilweise von Leistungen auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
Berufsvertretung und besondere Eigenverantwortung
Der Oö. Berg- und Schiführerverband sowie seine Mitglieder verstehen sich als Berufsvertretung für professionelle Unternehmungen im alpinen Raum sowie für qualifizierte Ausbildung im Bergsport. Die angebotenen Leistungen richten sich grundsätzlich an Personen mit entsprechender alpiner Erfahrung, körperlicher Eignung und einem hohen Maß an Eigenverantwortung.
Von allen Bewerberinnen, Bewerbern sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird daher ein Höchstmaß an selbstständiger Risikoeinschätzung, alpiner Kompetenz und persönlicher Verantwortung vorausgesetzt. Kurse und Veranstaltungen, für die diese erhöhten Voraussetzungen nicht erforderlich sind, können ausdrücklich als solche gekennzeichnet und mit einem gesonderten Hinweis versehen werden.
4. Verbandsleistungen, Empfehlungen und Informationen
Der Verband bietet neben Veranstaltungen auch fachliche Informationen, Empfehlungen, Ausbildungshinweise und Orientierungshilfen (z. B. zu Touren, Technik, Ausrüstung, Sicherheit).
Diese Empfehlungen:
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stellen keine individuelle Beratung dar,
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ersetzen keine eigenständige Tourenplanung,
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sind situationsabhängig und können sich jederzeit ändern (Wetter, Bedingungen, Lawinenlage etc.).
5. Ausdrücklicher Risikohinweis und Haftungsausschluss für Empfehlungen
Der Teilnehmer bzw. Nutzer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis:
Bergsport, Alpinismus und bergbezogene Aktivitäten sind mit erheblichen Gefahren verbunden.
Dazu zählen insbesondere alpine Gefahren wie Wetterumschwünge, Lawinen, Steinschlag, Absturzgefahr, Erschöpfung, Materialversagen und Fehleinschätzungen.
Die Ausübung des Bergsports erfordert:
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ein hohes Maß an Eigenverantwortung,
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sorgfältige Vorbereitung,
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laufende Situationsbeurteilung und
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die Bereitschaft, Entscheidungen eigenständig zu treffen.
Haftungsausschluss für Empfehlungen:
Der Verband übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die aus der Umsetzung oder Nutzung von Empfehlungen, Informationen oder Ausbildungsinhalten entstehen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Die Verantwortung für Planung, Durchführung und Entscheidung verbleibt ausschließlich beim Teilnehmer bzw. Nutzer.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro.
Zahlungen sind gemäß den vereinbarten Bedingungen fristgerecht zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist der Verband berechtigt, Leistungen zu verweigern und sämtliche Kosten zur Betreibung und Mahnung weiterzuverechnen.
7. Rücktritt durch Teilnehmer (Stornierung)
Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Stornobedingungen:
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bis 30 Tage vor Beginn: kostenfrei
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29–14 Tage vor Beginn: 50 %
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13–7 Tage vor Beginn: 75 %
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ab 6 Tage vor Beginn oder Nichterscheinen: 100 %
Ersatzteilnehmer können nach Zustimmung des Verbandes gestellt werden.
8. Rücktritt und Änderungen durch den Verband
Der Verband kann Leistungen aus wichtigen Gründen absagen oder ändern, insbesondere bei:
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Sicherheits- oder Wettergründen
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Ausfall von Vortragenden oder Führungspersonal
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Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
9. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Verband haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Keine Haftung besteht insbesondere für:
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typische alpine Gefahren,
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Fehlentscheidungen der Teilnehmer,
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unzureichende Vorbereitung oder Ausrüstung,
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Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände.
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alpines Restrisiko
10. Versicherung
Der Abschluss ausreichender Unfall-, Kranken-, Haftpflicht- und Bergekostenversicherung liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers. Der Verband empfiehlt den Abschluss ausdrücklich.
11. Verkauf von Waren
Für den Verkauf von Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Rückgaben sind nur bei Mängeln oder ausdrücklicher Vereinbarung möglich.
12. Bild- und Tonaufnahmen
Bei Veranstaltungen können Bild- und Tonaufnahmen erstellt werden. Teilnehmer erklären sich mit der Verwendung für Vereinszwecke einverstanden, sofern kein schriftlicher Widerspruch erfolgt.
13. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Details sind der Datenschutzerklärung des Verbandes zu entnehmen.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Schiedsgericht, Recht und Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten oder Auseinandersetzungen zwischen dem Verband und ordentlichen Mitgliedern kann ein Schiedsgericht einberufen werden.
Die Zusammensetzung des Schiedsgerichts obliegt dem Verband und erfolgt gemäß den jeweils geltenden Richtlinien des Verbandes.
Sofern kein Schiedsgericht angerufen wird oder dessen Zuständigkeit nicht greift, gilt österreichisches Recht.
Als Gerichtsstand wird – soweit gesetzlich zulässig – Linz vereinbart.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Ottensheim am 3.3.2026
